Beschlussfassung Vergaben
Bei Kaufverträgen, sonstigen Verträgen (bspw. Mietverträge oder Auftragsvergaben über Dienstleistungen) oder Bauvorhaben über einen bestimmten Wert (Kaufpreis, einmaliges oder jährliches Entgelt oder Gesamtkosten Bauvorhaben) erfolgt die Beschlussfassung durch:
Diese fallen unabhängig vom Wert in die Zuständigkeit des Magistrates. |