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Panorama der Stadt Wels
Beschlussfassung Vergaben

Bei Kaufverträgen, sonstigen Verträgen (bspw. Mietverträge oder Auftragsvergaben über Dienstleistungen) oder Bauvorhaben über einen bestimmten Wert (Kaufpreis, einmaliges oder jährliches Entgelt oder Gesamtkosten Bauvorhaben) erfolgt die Beschlussfassung durch:

Ausnahmen dazu bilden Geschäfte im Rahmen des inneren Dienstbetriebs gemäß § 51 Abs 3 Z 1 StW 1992.
Diese fallen unabhängig vom Wert in die Zuständigkeit des Magistrates.

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